Dienstag, 17. Juli 2012

Was sind Dienstbarkeiten im Grundbuch?

Bei Dienstbarkeiten handelt es sich um Nutzungsrechte, die zu Gunsten eines Dritten in Abteilung II des Grundbuches des belasteten Grundstücks als dingliche Rechte eingetragen sind. Sie entstehen mit der Eintragung im Grundbuch. Die Eintragungen genießen öffentlichen Glauben. Unterschieden werden drei Arten, nämlich die Grunddienstbarkeit, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch.

Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.

Dienstbarkeiten führen beim belasteten Grundstück meist zu einer großen Beeinträchtigung des Eigentümers. Dies wirkt sich i. d. R. auf den Marktwert der Immobilie aus.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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