Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.
Dienstbarkeiten führen beim
belasteten Grundstück meist zu einer großen Beeinträchtigung des Eigentümers.
Dies wirkt sich i. d. R. auf den Marktwert der Immobilie aus.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
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