Die
Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter ist die Absicht, mit der Vermietung
dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht
ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Vermieter die mit der Vermietung
verbundenen Aufwendungen oder auch Verluste steuerlich geltend machen kann. Bei
einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit gehen Finanzgerichte und
Finanzämter grundsätzlich ohne besondere Prüfung davon aus, dass eine
Einkunftserzielungsabsicht besteht. Problematisch wird es, wenn besondere
Umstände vorliegen, die dies infrage stellen (z. B. verbilligte Vermietung an
Angehörige).
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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