Donnerstag, 19. Juli 2012

Was bedeutet Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter?


Die Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter ist die Absicht, mit der Vermietung dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Vermieter die mit der Vermietung verbundenen Aufwendungen oder auch Verluste steuerlich geltend machen kann. Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit gehen Finanzgerichte und Finanzämter grundsätzlich ohne besondere Prüfung davon aus, dass eine Einkunftserzielungsabsicht besteht. Problematisch wird es, wenn besondere Umstände vorliegen, die dies infrage stellen (z. B. verbilligte Vermietung an Angehörige).

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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