Bodenrichtwerte sind Werte, die unter Berücksichtigung der
Entwicklungszustände aus erzielten Grundstückskaufpreisen abgeleitet werden.
Sie werden vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet / einen Stadtbezirk o.
ä. ermittelt und in der sog. Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Einem Bodenrichtwert liegt meistens eine bestimmte bauliche
Nutzungskennzahl (z. B. GFZ) zugrunde.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen,
9. Auflage, Grabener Verlag
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