Hier wieder eine Info zum Thema Maklerprovision bei Wohnraumvermietung, wenn der Wohnungsvermittler zugleich Hausverwalter ist:
Wenn der Wohnungsvermittler Verwalter der einzelnen Wohnung ist (Sondereigentumsverwalter), darf er vom Mieter keine Maklerprovision verlangen. Ist er dagegen nur Verwalter des Gemeinschaftseigentums (WEG-Verwalter), darf er vom Mieter schon eine Maklercourtage verlangen.
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