Hier noch mal ein paar Richtigstellungen bzgl. der Höhe der Maklerprovision bei Vermietung von Wohnraum.
SACHVERHALT MIETER ZAHLT DIE PROVISION: Die Höhe der Maklerprovision für eine Vermietung ist gesetzlich im Wohnungsvermittlungsgesetz geregelt und darf zwei Nettokaltmieten zuzüglich der Mehrwertsteuer nicht übersteigen.
SACHVERHALT VERMIETER ZAHLT DIE PROVISION: Hier gibt es keine Beschränkung. Wenn der Vermieter den Makler bezahlt, kann der Vermieter durchaus 3 oder 4 Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer an den Makler bezahlen. Es darf nur nicht im Bereich des Wuchers fallen.
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