Donnerstag, 14. Februar 2013

*** INFO ZUM THEMA THEMA RAUCHWARNMELDER - BITTE BEACHTEN ***

In Bayern müssen seit dem 1. Januar 2013 neu gebaute Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für bestehende Gebäude läuft eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2017.

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