Unter Bauerwartungsland versteht man Flächen, die nach der Definition
der Immobilienwertermittlungsverordnung nach ihrer Eigenschaft, ihrer
sonstigen Beschaffenheit, und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in
absehbarer Zeit erwarten lassen. Indizien dafür können sein eine
Darstellung des Gebietes als Baufläche in einem Flächennutzungsplan, ein
entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder die allgemeine
städtebauliche Entwicklung des betroffenen Gemeindegebietes.
Ein
"Restrisiko" der Einschätzung bleibt allerdings bestehen, da die
Gemeindepolitik nicht immer mit der wünschenswerten Deutlichkeit
vorhersehbar ist. Für Bauerwartungsland wird ein spekulativer Preis
bezahlt, der die Entwicklungsnähe dieses Gebietes in Richtung Bauland
zum Ausdruck bringt.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
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