Montag, 1. Juli 2013

Wettlauf um höchste Steuersätze bei Grunderwerbsteuer stoppen!!!

Regeln des Länderfinanzausgleichs führen zu höheren Steuern

Wieder einmal dreht ein Bundesland an der Schraube für die Grunderwerbsteuer: In Berlin wird die Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent erhöht. Mit den erhöhten Einnahmen sollen die Milliardeneinbußen, die durch den Zensus entstehen, ausgeglichen werden. In Schleswig-Holstein wird die Steuer zum 1.1.2014 auf 6,5 Prozent angehoben. Damit setzt sich das nördlichste Bundesland vorerst an die Spitze aller Länder. „Der Wettlauf um die höchsten Steuersätze ist weiterhin in vollem Gange und muss nun endlich beendet werden“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. „Die Erhöhungen sind aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen nicht hinzunehmen und wir fordern, dass der Bund die Steuerspirale bei der Grunderwerbsteuer stoppt.“
 
Wie in Berlin aktuell geschehen, werden die Steuererhöhungen mit dem Zwang der Länder begründet, ihre Haushalte bis zum Jahre 2020 zu konsolidieren. „Das ist allerdings nur zum Teil richtig“, sagt Hans-Joachim Beck, Leiter Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband. Durch die besonderen Regeln des Länderfinanzausgleichs würden die Länder praktisch dazu gezwungen, ihre Steuersätze zu erhöhen. Diese sollen verhindern, dass die Länder die ihnen eingeräumte Befugnis dazu nutzen, ihre Steuersätze zu senken und den Steuerausfall zu Lasten der anderen Länder ausgleichen. Im Länderfinanzausgleich ist daher geregelt worden, dass zur Bestimmung der Steuerkraft der Grunderwerbsteuer die Einnahmen der einzelnen Länder um die Unterschiede zu bereinigen sind, die sich aus den unterschiedlichen Steuersätzen ergeben. Dadurch würde erreicht, dass diejenigen Länder, die die Steuersätze senken, ihre Einnahmeverluste selber tragen müssen. Dementsprechend verblieben Mehreinnahmen aus Steuererhöhungen in dem betreffenden Bundesland und werden nicht über den Länderfinanzausgleich abgeschöpft. „Diese Regelung löst den Wettbewerb um die höheren Steuersätze aus“, erklärt Beck. „Denn bei denjenigen Länder, die ihre Steuersätze nicht erhöhen, wird für den Länderfinanzausgleich mehr Steueraufkommen angerechnet als sie tatsächlich erzielen.“ Gewinner seien die Länder, die höhere Steuersätze haben als die anderen.

„Die Sonderregeln für die Grunderwerbsteuer im Länderfinanzausgleich sollten daher abgeschafft werden“, fordert Kießling. Der Bund sollte dazu die Gesetzgebungsbefugnis wieder an sich ziehen oder zumindest den Steuersatz durch Bundesrecht deckeln. „Höhere Grunderwerbsteuern erschweren den Erwerb von Wohneigentum und stehen dem Ziel die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen entgegen“, sagt Kießling.

Quelle: http://www.ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2013/june/article/ivd-wettlauf-um-hoechste-steuersaetze-bei-grunderwerbsteuer-stoppen.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen