Eine Staffelmiete ist eine im Mietvertrag bereits festgelegte
Vereinbarung über künftige Mietsteigerungen. Die Erhöhungsbeträge sind
von Vertragsbeginn an exakt bestimmt. Dem Mieter ist also bekannt, um
wie viel Euro in welchem Jahr die Miete ansteigt.
Bei Wohnraum:
In einem Mietvertrag über Wohnraum kann bestimmt werden, dass sich die
Monatsmiete im Verlauf der Mietzeit ändert. Dabei müssen die Mieten oder
die Änderungsbeträge betragsmäßig bestimmt werden. Eine Angabe in
Prozenten ist unwirksam. Eine weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit
der Vereinbarung ist, dass die Mietstaffel jeweils mindestens ein Jahr
unverändert bleiben muss. Das Kündigungsrecht des Mieters kann bei einem
Staffelmietvertrag höchstens auf die Dauer von vier Jahren ab
Vertragsbeginn ausgeschlossen werden. Neben den Mietstaffeln können
Betriebskostenanpassungen vereinbart werden.
Zu beachten ist, dass die Mietstaffeln nicht zu einer Überhöhung der
Miete führen dürfen, die dann gegeben ist, wenn die Miete mehr als 20%
der Vergleichsmiete übersteigt.
Quelle: http://lexikon.immobilien-fachwissen.de/index.php?UID=000000000&ATOZ=S&KEYWORDID=6539
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