Mittwoch, 16. März 2022

Immobilien und Steuern

Welche Steuern fallen denn bei Käufern, Verkäufern oder Eigentümern einer Immobilie an? Es gibt dazu unterschiedliche Arten von Steuern.

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Auszug über mögliche Steuern die beim Immobilien(ver)kauf bei Immobilienbesitz oder Vererbung anfallen.

(Eine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Dies stellt auch ausdrücklich keine Steuerberatung dar. Hierfür wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.)

 

Die Grunderwerbsteuer

Für Immobilienkäufer gehört die Grunderwerbsteuer zu den unausweichlichen Anschaffungskosten beim Immobilienkauf. Diese einmalige Steuer wird beim Kauf eines unbebauten oder bebauten Grundstücks fällig. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und liegt derzeit zwischen 3,5% und 6,5%. Als Bemessungsgrundlage der Berechnung dient i. d. R. der Kaufpreis der Immobilie (Ausnahmen sind möglich!).

Grundsätzlich sind gegenüber dem Finanzamt sowohl Käufer als auch Verkäufer Steuerschuldner. In den meisten Fällen wird jedoch die Zahlungspflicht im notariellen Kaufvertrag auf den Käufer umgelegt. Wurde die Grunderwerbsteuer beglichen, erhält der Notar vom zuständigen Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die u. a. vorliegen muss um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu veranlassen.

 

Die Grundsteuer

Eine weitere Immobiliensteuer ist die Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer wird von der jeweiligen Kommune, in der sich die Immobilie befindet, festgelegt (mittels Hebesatz). Sie wird jährlich erhoben und ist regional unterschiedlich hoch. Zu zahlen hat die Grundsteuer der Eigentümer. Ist die Immobilie vermietet, wird die Grundsteuer in der Regel auf den Mieter umgelegt.

 

Die Spekulationssteuer

Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerpflichtig, deshalb kann eine Spekulationssteuer für den Immobilienverkäufer fällig werden, wenn dieser seine private Immobilie verkauft. Die Höhe der Steuer hängt Wertzuwachses und vom persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers ab. Es fällt aber nicht immer eine Spekulationssteuer an. Liegt z. B. zwischen An- und Verkauf der Immobilie eine Zeitspanne von mehr als zehn Jahren, ist die Spekulationsfrist abgelaufen und der Verkauf bleibt steuerfrei. Ebenso steuerfrei bleibt der Veräußerungsgewinn, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt wurde.

 

Die Erbschaftssteuer

Erben Sie eine Immobilie, kommt die Erbschaftssteuer ins Spiel. Jedem Erbe steht jedoch ein Freibetrag zu, für dessen Höhe der der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend ist. Folgend die Freibeträge

·         Ehepartner: 500.000,00 Euro

·         Kinder, Stiefkinder: 400.000,00 Euro

·         Enkel: 200.000,00 Euro

·         Eltern, Großeltern: 100.000,00 Euro

·         restliche Erben: 20.000,00 Euro

 

Die Höhe dieser Immobiliensteuer hängt vom aktuellen Marktwert der Immobilie ab. Dieser wird erst mal vom Finanzamt festgelegt. Sollte man aber über die Höhe des Marktwertes unterschiedlicher Meinung gegenüber dem Finanzamt sein, hat man als Steuerschuldner auch die Möglichkeit einen Marktwert – ermittelt von einem fachkundigen Experten (z. B. Sachverständigen) - gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

 

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt ? Dann kontaktieren Sie mich. Ich helfe Ihnen gerne.

Kontakt:
K & F Immobilien e. K. - Ihr regionaler Immobilienmakler
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 1. März 2022

Unterlagen, die beim Immobilienverkauf wichtig sind

Bei einem geplanten Immobilienverkauf ist die richtige Vorbereitung sehr wichtig. Besonders die rechtzeitige Unterlagenbeschaffung ist ratsam/empfehlenswert. Alle notwendigen Unterlagen und Nachweise sollten vorliegen und den interessierten Käufern vollständig vorgelegt werden können. Welche das sind, finden Sie in der nachfolgenden Auflistung.


  • Einen aktuellen Grundbuchauszug
  • Einen aktuell gültige Grundsteuerbescheid
  • Einen Nachweis über eine bestehende Gebäudeversicherung (Brandversicherung)
  • Einen aktuellen Lageplan des Grundstücks
  • Auszügen aus dem Alt- und Baulastenverzeichnis (gibt es nicht überall!)
  • Die genehmigten Baupläne samt Baubeschreibung inkl. Wohn-, Nutzflächen- und Kubaturberechnungen
  • Einen gültiger Energieausweis (ausgenommen sind hier Immobilien z. B. unter Denkmalschutz)
  • Nachweise über bereits erfolgte Instandhaltungen/Sanierungen/Renovierungen der letzten 10 Jahre
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen sind noch die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Teilungserklärung mit Abgeschlossenheitsbescheinigung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung inkl. aller Nachträge
  • Gültiger Wirtschaftsplan
  • Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten 3 Jahre
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Verwaltervertrag
  • Hausordnung

Ist die Immobilie vermietet, bedarf es auch noch folgender Unterlagen:

  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Zeitpunkt und Betrag der letzten durchgeführten Mieterhöhung
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung

(Diese Checkliste garantiert keine Vollständigkeit!)

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Mittwoch, 16. Februar 2022

Das gehört in ein professionelles Verkaufsexposé

 

Ein vernünftiges Exposé ist die Basis eines erfolgreichen Immobilienverkaufs. Der erste Eindruck ist mit entscheidend. Stimmt dieser, steigen die Chancen, dass Ihr Interessent auch Ihr Käufer wird. Was ist ein Exposé und was beinhaltet es?

 

Was ist ein Exposé?

Ein Exposé enthält neben guten Fotos von der Immobilie auch alle wesentlichen Objektdaten. Kaufinteressenten bekommen dadurch kompakt alle wichtigen Infos über die Immobilie. Das trägt u. U. dazu bei, einen „Besichtigungstourismus“ zu vermeiden, da wirkliche Käufer die Angaben i. d. R. gleich im Vorfeld schon mit deren eigenen Anforderungen vergleichen.

 

Benutzen von aussagekräftigen Texten

In einem Exposé stellen Sie zunächst mal alle wesentlichen Objektdaten zur Verfügung. Wie hoch ist der Verkaufspreis? Welches Baujahr hat Ihre Immobilie? Wie groß ist die Wohn- und Nutzfläche sowie das Grundstück? Wurde in den letzten Jahren renoviert/saniert und wenn ja, was? Ist alles erschlossen, abgerechnet und bezahlt? Welche Ausstattungsmerkmale weist die Immobilie auf? Welche Alleinstellungsmerkmale bietet Ihr Haus/Ihre Wohnung usw.

 

Bilder sagen mehr als 1000 Worte

Neben Grundrissen, Orts- und Lageplänen sind qualitativ hochwertige Fotos ein Muss für ein gutes Exposé. Zeigen Sie Ihre Immobilie von der schönsten Seite aus verschiedenen Blickwinkeln und achten Sie darauf, dass die Räume hell, sauber und einladend wirken. Ggf. sollte man auch „Homestaging“ in Betracht ziehen. Damit können Bilder noch einladender auf Kaufinteressenten wirken.

Zusätzlich zum herkömmlichen Bildmaterial sollten mittlerweile auch virtuelle Rundgänge und/oder Immobilienvideos zum Einsatz kommen. Dies bietet Ihren potenziellen Käufern detaillierte Einblicke. Durch die 360 Grad-Aufnahmen und/oder Videos erkunden Interessenten das Objekt von zu Hause aus und können in aller Ruhe Ihr Haus/Ihre Wohnung mit deren eigenen Vorstellungen vergleichen.

 

Fazit

Ein überzeugendes Exposé sollte begeistern und erhöht dadurch auch Ihre Verkaufschancen.

 

 

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Samstag, 29. Januar 2022

Vorlagepflicht Energieausweis

 

Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressenten auch während der Besichtigung der Immobilie zugänglich gemacht werden. Dieser ist gut sichtbar auszuhängen oder unaufgefordert vorzulegen. Hierauf weist jetzt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hin.

Die DUH hat bei offenen Wohnungsbesichtigungen festgestellt, dass die Informationspflicht bzgl. des Energieausweises nicht beachtet wurde. Der Energieausweis wurde den Interessenten zwar im Vorfeld bereitgestellt, nicht aber bei den Besichtigungen selbst. Aufgrund dessen ist die Deutsche Umwelthilfe vors Landgericht Berlin gezogen und bekam recht (AZ: LG Berlin 101 O 15/20).

Die DUH hat verstärkte Kontrollen in diesem Bereich angekündigt.

(Quelle: Deutsche Umwelthilfe)

 

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Mittwoch, 12. Januar 2022

Der Rolle des Notars bei der Immobilienkaufvertragsbeurkundung

Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland ist immer ein Notar involviert, da der Kaufvertrag der gesetzlich vorgegebenen Formerfordernis der notariellen Beurkundung unterliegt. Der Notar hat bei der Beurkundung des Immobilien(ver)kaufvertrages die Funktion ähnlich eines Schiedsrichters. Er ist somit sowohl für Verkäufer als auch für Käufer gleichermaßen beratend und aufklärungspflichtig tätig.


In der Praxis ist das aber so eine Sache mit der Neutralität. Es gibt nämlich kein Gesetz, welches regelt, wer den Notar bestimmt. Meistens ist es der Käufer, der den Notar auswählt, da er ja auch derjenige ist, der für die Beurkundung und Abwicklung allein die Kosten trägt. Wer zum ersten Mal eine Immobilie kauft, trifft meist auf einen Verkäufer, der mit der Abwicklung schon mindestens einmal, bei dessen ursprünglichen Kauf beteiligt war. Wird vom Bauträger gekauft, sind dies für den Geschäfte des täglichen Arbeitslebens.

Natürlich gilt auch in der letztgenannten Konstellation die Neutralitätspflicht des Notars. Zuvor hat ja der Bauträger bereits das Grundstück, auf dem er baut, erworben und diesen Kauf ggf. beim selben Notar abgewickelt. Notare leben u. a. also auch davon, dass Verkäufer und/oder Bauträger ihnen solche Geschäfte „besorgen“. In der Praxis schlägt deshalb häufig der Verkäufer, der Bauträger oder der involvierte Makler den Notar seines Vertrauens vor. Schließlich ist dieser auch sehr gut mit den gegebenenfalls vorhandenen Besonderheiten der Immobilie vertraut.



Nicht alle Notare nehmen es mit der Neutralitätspflicht so genau

Bei der Würdigung von Bauträgerkaufverträgen kommt es schon mal vor, dass Bauträger versuchen, sich größtenteils aus jeglicher Haftung für die zu erbringenden Leistungen zu entziehen. Der Notar, der den Bauträgerkaufvertrag im Entwurf verfasst hat und den Inhalt dann auch in aller Regel so beurkundet, hätte aber Sorge tragen müssen, dass eine Art „Waffengleichheit“ auf Augenhöhe zwischen Bauträger und Käufer herrscht. Das ist aber leider nicht immer der Fall. Lassen Sie als Käufer also vorsorglich den Entwurf eines Bauträgerkaufvertrages vor Beurkundung von einem externen Fachmann prüfen.


Diese Aufgaben übernimmt der Notar

Erstellung des Kaufvertragsentwurfs

Wenn zwischen den Verkäufer und Käufer Einigkeit über den Kauf mit den entsprechenden Details erzielt wurde, wird durch den ausgewählten Notar einen Kaufvertragsentwurf vorbereitet. Darin sind viele wiederkehrende Passagen enthalten, die in vielen Grundstückskaufverträgen vorkommen und natürlich die individuell getroffenen Abreden zwischen den Vertragsparteien. Den Entwurf stellt der Notar Käufer und Verkäufer zur Ansicht und Überprüfung rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages zur Verfügung. Hier sind u. U. auch feste Fristen vorgeschrieben. Z. B. ist ein Vertragspartner Kaufmann und der andere Verbraucher, muss der Entwurf mindestens 14 Tage vor der Beurkundung dem Verbraucher zugesendet worden. Diese Pflicht entfällt, wenn beide Parteien Verbraucher sind. Trotzdem sollte auch hier die Frist nicht zu kurz sein. Zum einen lässt sich so der Vertragstext ohne Zeitdruck sorgfältig prüfen und zum anderen dient der Kaufvertragsentwurf i. d. R. erst als finale Entscheidungsgrundlage für die Darlehensbewilligung/-zusage bei den Banken.

Beurkundung des Kaufvertrages

Mit der Beurkundung des Kauvertrages durch den Notar kann die Immobilie künftig übertragen werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Kaufpreiszahlung, Negativzeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Übergabe usw.). Nachdem der Notar die Beteiligten legitimiert hat, liest er den Vertragsinhalt den Beteiligten vor. Natürlich können hier sowohl Verkäufer als auch Käufer beim Notar nachfragen und um Erläuterung/Erklärung einzelner Passagen bitten. Ggf. können auch noch kleinere Abänderungen vorgenommen werden. Nach Unterschrift von Käufer, Verkäufer und Notar ist der Kaufvertrag besiegelt. Eigentümer ist der Käufer damit aber noch nicht. Das wird er erst, nachdem die Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen ist. Das kann mehrere Wochen oder Monate dauern, manchmal (bei nachträglichen Ungereimtheiten/Streitigen) sogar länger.

Beurkundung der Grundschuldbestellung

Kann ein Kaufpreis nicht ganz aus Eigenkapital bezahlt werden, benötigt der Käufer eine Finanzierung. Nach Vorgesprächen des Käufers mit den Banken werden diese dann wieder konkret aktiv, wenn ihnen der Kaufvertragsentwurf des Notars vorliegt. Deswegen ist eine genügend lange Vorlaufzeit von der Vorlage des Entwurfs bei der Bank bis zur Beurkundung nicht nur für den Käufer wichtig, sondern auch für die Bank, die damit ihre Kreditzusage verbindet. Neben den Kreditverträgen und einer Vielzahl weiterer Unterlagen erhält der Kreditnehmer auch einen Vordruck zur Grundschuldbestellung bzw. versendet die Bank den Vordruck zur Grundschuldbestellung direkt an das Notariat. Es ist äußerst empfehlenswert, den Termin zur Grundschuldbestellung unmittelbar an die Beurkundung des Kaufvertrags zu hängen!


Einreichung und Weiterleitung von Unterlagen

Sobald Kaufvertrag und (falls erforderlich) Grundschuldbestellung beurkundet sind, reicht der Notar diese Unterlagen dem Grundbuchamt weiter mit der Bitte um Vollzug. Gleichzeitig unterrichtet er das Finanzamt über den Kauf, das dann die fällige Grunderwerbsteuer mittels Bescheides an den/die Käufer verschickt. Von der Zahlung der Grunderwerbsteuer hängt ganz maßgeblich der weitere zeitliche Verlauf ab. Ist die Grunderwerbsteuer vollständig gezahlt, erteilt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung, die neben der Bestätigung der Zahlung des Kaufpreises für eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist. Ggf. muss auch noch vom Notariat die Verzichtserklärung der Kommune bei Vorhandensein eines gesetzlichen Vorkaufsrechts eingeholt werden oder andere Zustimmungen (z. B. Verwalter bei Eigentumswohnungen usw.).

Überwachung der Kaufvertrags- und Kaufpreisabwicklung

Die Einhaltung einzelner Modalitäten ist Bestandteil der Notartätigkeiten. So wird dieser die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers beim Grundbuchamt beantragen. Dieses ist eine Eintragung, die den Käufer und Verkäufer schützt und signalisiert, dass ein Eigentumswechsel in naher Zukunft bevorsteht. Darüber hinaus überwacht der Notar die Auflagen, der kreditgebenden Banken von Käufer und Verkäufer. Gerade bei Bauträgerverträgen obliegt ihm die Pflicht, dass Regelungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung im Kaufvertrag enthalten sind; insbesondere die Auflistung der Kaufpreisteilzahlungen, die nur nach Erreichen fest vorgeschriebener Bautenstände vom Bauträger eingefordert werden dürfen und dadurch einen erheblichen Käuferschutz vorsehen.

Fazit

Dem Notar kommt in vielerlei Hinsicht eine gewichtige Rolle zu und die meisten von ihnen erledigen diese Aufgaben sehr gut.

 

 

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Montag, 3. Januar 2022

Ein gutes neues Jahr


Allen ein gutes neues und erfolgreiches neues Jahr.

Das wünscht Ihnen Ihr Immobilienmakler für Ingolstadt.

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Freitag, 17. Dezember 2021

360°-Rundgänge in der Immobilienvermittlung - Online-Besichtigungen als Zeitersparnis

Auch die Immobilienvermittlung unterliegt einem ständigen Wandel. Wer Immobilien heutzutage besser und erfolgreich vermitteln möchte, sollte mit der Zeit gehen. Mit virtuellen Rundgängen (360°-Touren), sowohl für die Innenräume als auch für die Außenbereiche der Immobilie, sparen alle Beteiligten, also Kaufinteressenten, Eigentümer und Makler teilweise eine Menge Zeit, da Vorabbesichtigung auch ohne Termine und teilweise langen Anfahrtszeiten zum Objekt stattfinden können.

 

Vorteile für den Verkäufer

Aufgrund vorher bereits durchgeführter 360°-Rundgänge durch die Interessenten, reduzieren sich erfahrungsgemäß die Besichtigungen vor Ort, da doch einige dann Abstand nehmen, weil ggf. der optische Eindruck nicht gefällt oder die Räumlichkeiten nicht den Bedürfnissen entsprechen etc.

Das ist natürlich auch eine Entlastung der Verkäufer. Unnötige Besichtigungen reduzieren sich und ersparen den Eigentümern Zeit, Nerven und auch Schmutz (Stichwort: „Besichtigungstourismus“). Und diejenigen, die zur Besichtigung kommen, wissen i. d. R., was sie erwartet und können zielgerichtet Fragen zur Immobilie stellen. Das sind dann normalerweise auch die „echten“ Kaufinteressenten.

 

Vorteile für den Kaufinteressenten/Käufer

Kaufinteressenten können die Immobilien zu jeder Zeit schon vorab online besichtigen – egal ob am Desktop, Tablet oder Smartphone. Sie bekommen einen ersten umfangreichen optischen Eindruck von der Immobilie (innen / außen) und können schon eine Erstentscheidung treffen, ob Sie sich weiter damit beschäftigen wollen und nach wie vor Interesse zeigen oder vielleicht schon zum Entschluss gekommen sind, dass das Objekt einfach „von Anfang an“ nicht passt. Sie sparen sich entweder zeitintensive Besichtigungen vor Ort (inkl. Anfahrt), da Sie die Immobilie gleich „ad Acta“ legen oder Sie wissen, bei weiterem Interesse, was Sie vor Ort erwartet, vor allem, wenn Sie auch vom Makler zusätzlich vorab schon eine neutrale Objektdarstellung (Exposé) in Textform haben bzw. ein Gespräch mit dem Vermittler führen konnten. Vor allem aber auch nach der Besichtigung haben Sie termin- und ortsunabhängig die Möglichkeit, sich die „Traumimmobilie“ immer wieder online anzusehen.

 

Was muss beachtet werden?

Ein virtueller Rundgang weist viele Vorteile auf. Allerdings ist die Erstellung für den Laien nicht gerade unkompliziert. Wer eine effiziente Vermarktung anstrebt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Hierbei stehen Ihnen modern aufgestellte Immobilienmakler zur Verfügung. Eine gut gemachte und nutzerfreundliche 360°-Tour hinterlässt bei Interessenten/Käufern bleibende Eindrücke.

Immobilienprofis haben Erfahrung mit der Erstellung von virtuellen Rundgängen und bringen natürlich auch das nötige Equipment bzw. gleich einen eigenen Fotografen mit. Die Bilder werden anschließend noch nachbearbeitet, bevor die „Tour“ dann erstellt und hochgeladen wird.

Immobilienmakler verhelfen Ihrer Immobilie so aufgrund einer zeitgemäßen Präsentation zu einer höheren Reichweite bei der Vermarktung. Dadurch stellt die 360°-Besichtigung ein hilfreiches Tool bei der Vorabauswahl der Interessenten dar. Durch die Inanspruchnahme eines Immobilienprofis/Maklers können Verkäufer und Käufer das Potenzial dieses Werkzeugs für eine erfolgreiche (Ver)kaufsabwicklung einer Immobilie sinnvoll nutzen.

 

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