Montag, 30. Januar 2023

Warum eine kostenlose Online-Immobilienbewertung i. d. R. wertlos ist

Sie benötigen den aktuellen Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und stehen vor der Thematik der Preisermittlung? Viele neigen hier dazu im Internet nach einer kostenlosen und schnellen Wertermittlung zu suchen. Aber ist das clever und wirklich zielführend?

 

Mittlerweilen gibt es viele Anbieter, die mit einer kostenlosen Online-Werteinschätzung werben. Man gibt mit ein paar Klicks wenige Immobiliengrunddaten ein und schon wird einem ein Ergebnis geliefert. Doch wie marktgerecht sind diese Wertermittlungen wirklich? Glauben Sie im Ernst, dass durch Eingabe von lediglich 4 oder 5 Zahlen der Wert Ihrer Immobilie marktgerecht berechnet werden kann?

Eine vernünftige Immobilienbewertung ist wesentlich aufwändiger. Viele Faktoren und Parameter müssen berücksichtigt werden. Da reicht es nicht nur mal kurz Adresse, Grundstücksgröße, Immobilienart, Alter und Wohnfläche einzugeben und schon hat man ein passendes Resultat.

Aber was bezwecken diese Anbieter von schnellen kostenfreien Online-Bewertungen? Es geht nur darum, Ihre Daten abzugreifen, die dann teilweise sogar noch kostenpflichtig an Dritte weiterverkauft werden (Stichwort: Leads).

Nicht nur vorgenannte „Mindestdaten zur Immobilie“ spielen eine Rolle, wenn es darum geht, den Preis eines Hauses oder einer Wohnung zu ermitteln. Für eine sachgerechte Wertermittlung ist auf jeden Fall schon mal eine Begehung der Immobilie vor Ort unerlässlich, um sich von der Lage, vom tatsächlichen Zustand, Ausstattung, evtl. vorhandener Mängel/Instandhaltungsrückstände u.v.m. ein reelles Bild zu machen. Des Weiteren sind wesentliche Objektdaten/-unterlagen von Nöten, wie z. B. Planunterlagen, Baubeschreibung, Berechnungen, Grundbuchauszug, bereits durchgeführte Renovierungen, Erschließungszustand, evtl. Verbesserungsmaßnahmen der Gemeinde (z. B. Erweiterung einer Kläranlage, Verbesserung der Wasserversorgung/des Kanalsystems) usw. Zusätzlich kommen bei Eigentumswohnungen noch Teilungserklärung samt Aufteilungsplan, Nebenkostenabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlung hinzu. Ist die Immobilie vermietet, spielen Mietvertrag und Miethöhe zusätzlich eine entscheidende Rolle bei der Preisfindung.

Dies alles ist bei einer sachgerechten Bewertung zu berücksichtigen. Hinzu kommen noch das unerlässliche Fachwissen und die Marktkenntnis und Erfahrung des Bewerters. Nur so kann der richtige Marktwert ermittelt werden. Und das ist mit nur ein paar wenigen Klicks NICHT MÖGLICH.

Eine qualitative Immobilienbewertung ist aufwendig und anspruchsvoll und kostet folglich natürlich Geld. Sparen Sie hier aber bitte nicht am falschen Ende. Was hilft Ihnen eine kostenlose Bewertung, wenn der ermittelte aktuelle Marktwert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung am Ende völlig falsch ist – egal ob nun zu niedrig oder zu hoch?

Sie wollen den aktuellen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung in der Region Ingolstadt und Umgebung wissen? Gerne stehe ich Ihnen hierfür zur Verfügung.


Kontakt:

K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 10. Januar 2023

Wann hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht?

Werden Wohnungen eines Mietshauses (Mehrparteienhauses) in Eigentumswohnungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umgewandelt, um die Wohnungen dann einzeln weiterzuverkaufen zu können, haben die Mieter, die bereits vor „Umwandlung“ in Eigentumswohnungen dort ein Mietverhältnis hatten, ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Dem Mieter wird dadurch die Möglichkeit gegeben, bis zum Ablauf einer Frist von 2 Monaten in den Kaufvertrag zwischen Vermieter und einem außenstehenden Dritten einzutreten und die betreffende Wohnung zu den gleichen Konditionen/Bedingungen zu erwerben wie der außenstehende Dritte. Auf den Inhalt des Kaufvertrages hat der Mieter dabei aber keinen Einfluss.

Vorgenanntes gilt allerdings nur beim erstmaligen Verkauf nach Umwandlung. Handelte es sich bereits vor Abschluss des Mietvertrages um eine Eigentumswohnung nach WEG oder wird gleich das komplette Haus im Ganzen verkauft, so besitzt der Mieter kein Vorkaufsrecht.

Siehe hierzu auch § 577 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

 

§ 577
Vorkaufsrecht des Mieters

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt, finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf Anwendung.

(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein Vorkaufsrecht zu verbinden.

(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.

(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

 

Eine Info von Ihrem regionalen Immobilienmakler für Ingolstadt
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
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85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
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Freitag, 9. Dezember 2022

Hilfreiches für den privaten Immobilienverkauf


IMMOTIPP 1

Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem Notartermin eine Finanzierungsbestätigung des Käufers zeigen.

 

IMMOTIPP 2

Den ersten Eindruck gibt es kein zweites Mal. Deshalb lohnt sich der Aufwand eines Fotografen und ggf. Homestagers, um Ihre Immobilie perfekt in Szene zu setzten.

 

IMMOTIPP 3

Sie wollen sicherlich kein Geld verschenken, oder? Also fragen Sie nicht Ihren Nachbarn/Bekannten/Freund nach dem PREIS Ihrer Immobilie. Auch die kostenlosen Online-Bewertungs-Tools sind dafür unbrauchbar. Wenden Sie sich an einen Profi zur Wertermittlung.

 

IMMOTIPP 4

Eine Besichtigung mit Interessenten ist wie ein „Blind Date“, man weiß nicht, WER vor der Tür steht. Stellen Sie also bereits am Telefon die richtigen Fragen.

 

IMMOTIPP 5

Legen Sie sich ein finanzielles BUDGET für Werbung und für die Investition Ihrer Zeit zurecht. Ein guter Makler gibt durchschnittlich in etwa 4.000, -- € bis 8.000, -- € für die Vermarktung einer Immobilie aus und investiert ca. 60 bis 90 Arbeitsstunden.

 

IMMOTIPP 6

Fragen Sie bei der Besichtigung ruhig mal, welche anderen Immobilien Ihr Interessent bereits besichtigt hat. Sie wissen dann, welche Immobilien IHRE Konkurrenten sind.

 

IMMOTIPP 7

Lassen Sie optisch ansprechende Grundrisse erstellen, um gute Unterlagen zu haben und um den Interessenten eine Vorstellung zu geben.

 

IMMOTIPP 8

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Zeitungen und/oder Internetplattformen Sie für den Verkauf nutzen wollen.

 

Vorgenannte Tipps sind für Sie als Privatverkäufer natürlich nur ein kleiner Auszug zur Anregung. Gerne stehe ich Ihnen aber professionell bei Ihrem geplanten Immobilienverkauf in der Region Ingolstadt / Eichstätt vollumfänglich zur Verfügung.

 

Herzlichst Ihr

Gerhard Fischermeier

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
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Montag, 28. November 2022

Ein paar Tipps für Ihren erfolgreichen Haus- / Wohnungsverkauf

Tipp 1: Nehmen Sie sich Zeit (und Geld)!

Interessenten für Wohnimmobilien gibt es nach wie vor. Und doch befindet sich unter all´ den Leuten, die in Ihr Haus / in Ihre Wohnung kommen und sich in allen Ecken und Winkeln umschauen, nicht immer jemand, der Ihre Immobilie tatsächlich kaufen kann und will. Um aus den Interessenten ernsthafte Käufer herauszufiltern, brauchen Sie vor allem eins: Zeit. Sie brauchen Zeit, um Anzeigen zu entwerfen, Zeit, um Dokumente zu besorgen oder zu suchen, Zeit, um Anrufe und/ oder Briefe/E-Mails von Interessenten zu beantworten, Zeit, um Termine zu vereinbaren und natürlich noch viele Stunden/Tage (Wochenenden), an denen Sie die jeweiligen Personen durch Ihr Eigen führen und ihnen viele Male alles darüber erklären und erzählen. Ach ja, und neben der Zeit müssen Sie schon Geld in entsprechende Anzeigen in Zeitungen oder im Internet investieren, um überhaupt wahrgenommen zu werden – natürlich erst, nachdem Sie Ihre Anzeige getextet und ansprechend gestaltet (z. B. Bilder, Pläne usw.) haben.

Tipp 2: Seien Sie vorsichtig!

Die erste Anzeige ist erschienen, Ihr Haus findet sich im Internet, und endlich melden sich Ihre Interessenten, um mehr über die Immobilie zu erfahren. Doch Vorsicht: Geben Sie nicht zu detaillierte Informationen heraus, denn es gibt durchaus Menschen, die sich nur als Interessenten ausgeben, um die Zeiten herauszufinden, in denen Sie nicht zuhause sind, um dann in aller Seelenruhe Ihr Haus/Ihre Wohnung „auszuräumen“. Natürlich ist es alles andere als einfach, schon am Telefon herauszufinden, was der Anrufer wirklich von Ihnen will. Überlegen Sie sich daher gut, wem Sie detaillierte Objektdaten geben – schließlich kennen Sie die Person nicht. Wohlüberlegte Fragen sollten Ihnen dabei helfen, schon im Vorfeld „die Spreu vom Weizen zu trennen“.

Tipp 3: Kalkulieren Sie realistisch!

Ihre Immobilie ist ein Unikat – so viel steht fest. Auch wenn es noch Dutzende ähnlicher Häuser/Wohnungen in Ihrem Wohnort gibt, sind diese doch immer unterschiedlich. Darum ist es auch sehr viel schwieriger, den Preis für Ihre Immobilie zu schätzen, als denjenigen, den Ihr Auto erzielen würde. Deswegen sollten Sie vor der Festlegung des Verkaufspreises Ihren lokalen Markt genau sondieren: Welche Nachfrage gibt es, wie sind die regionalen Lebensbedingungen, zu welchem Preis werden ähnliche Immobilien derzeit nicht nur angeboten, sondern zu welchen Preis werden diese tatsächlich verkauft? Diese aufwändige Recherchearbeit dient nur einem Ziel: Dem erfolgreichen Verkauf. Denn wenn Sie den Preis zu hoch ansetzen, verprellen Sie Ihre Interessenten und zahlen letztlich drauf. Und wenn Sie ihn zu niedrig kalkulieren, verlieren Sie bares Geld!

Tipp 4: Präsentieren Sie Ihre Immobilie!

Häufig werden potenzielle Käufer schon durch lieblos zusammenkopierte Pläne oder schlechte Fotos vergrault, so dass es erst gar nicht zu einer Besichtigung, geschweige denn zum Kauf Ihres Hauses/Ihrer Wohnung kommt. Lassen Sie in diesem Bereich nichts „anbrennen“! Gestalten Sie Ihr Exposé aufwendig und professionell, machen Sie ansprechende Fotos (am besten durch einen Berufsfotografen), auch im Weitwinkelformat und als 3D-Begehung, um Ihren Interessenten einen aussagekräftigen Eindruck zu vermitteln. Auch der Begleittext ist extrem wichtig für denjenigen, der Ihr Haus/Ihre Wohnung kennen lernen will. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und fertigen Sie hochwertige Exposés an, um Ihre Interessenten zu beeindrucken.

Tipp 5: Verhandeln Sie geschickt!

Preisverhandlungen dürften den meisten Menschen geläufig sein: Egal, ob beim Autokauf oder der neuen Soundanlage, gefeilscht wird hierzulande gerne und oft. Doch wie sieht das bei einem Verkauf der eigenen vier Wände aus? Hier spielen Emotionen erfahrungsgemäß eine große Rolle, was dazu führt, dass Sie als Verkäufer gar nicht in der Lage sind, „objektiv“ zu verhandeln, da Sie sozusagen „betriebsblind“ sind. Doch auch wenn Ihr Ansatz realistisch ist, lauern noch etliche Fallstricke während der Verhandlung auf Sie. Zum Beispiel ist es gefährlich, sich nach einem vermeintlich erzielten Verhandlungsergebnis allzu offensichtlich zu entspannen, da dies von dem Interessenten oft dazu ausgenutzt wird, um den Preis doch noch nach unten zu drücken.

Tipp 6: Der Notar regelt und prüft nicht alles!

Seriös und solide – das verbinden die meisten Menschen mit einem Notar. Hier sollte man sich doch auch als Verkäufer eines Hauses/einer Wohnung sicher und gut beraten fühlen, werden Sie denken. Doch auch hier ist Aufmerksamkeit angebracht! Denn neben seiner offiziellen Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsfunktion erfüllt ein Notar keine weitergehende Vertragsprüfung. Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Notars, etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile der Verkäuferseite aufzudecken oder anzusprechen. Auch kennt der Notar nicht den aktuellen (baulichen) Zustand der Immobilie vor Ort. Gemäß der Vertragsfreiheit darf auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft getätigt werden, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Der Notar unterliegt einer sog. Neutralitätspflicht. Es gibt also nicht „Ihren“ Notar. Achten Sie daher genau auf den Inhalt des Vertragsentwurfs. Er sollte juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig sein (Stichworte z. B. Mängel, Gewährleistung, Zustand, Erschließung, Zahlung/Übergabe usw.) – damit Sie im Notartermin keine böse Überraschung erleben.

Tipp 7: Klären Sie „Altlasten“ ab!

Besteht für Ihr Areal eine Grunddienstbarkeit gegenüber den Nachbarn? Oder haben Sie eine im Grundbuch eingetragene Baulast oder andere belastende Eintragungen, die auf Ihrem Haus liegen? Solche Fragen müssen Sie unbedingt vor der Vermarktung Ihrer Immobilie klären, denn gerade in dem Bereich herrscht bei vielen Eigentümern eine große Unkenntnis. Die kann im Extremfall dazu führen, dass der Verkauf in letzter Minute platzt, nämlich dann, wenn die hier genannten Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn, der öffentlichen Hand oder sonstigen Dritten Personen/Eigentümern erst während des Notartermins zur Sprache kommen. Prüfen Sie das Grundbuch sorgfältig auf solche Eintragungen und fertigen Sie aussagekräftige Dokumente für Ihre Verkaufsunterlagen an.

Tipp 8: Planen Sie langfristig!

Der Verkauf Ihrer Immobilie ist keine Angelegenheit, die sich in zwei Wochen erledigen lässt. Soviel Zeit benötigen Sie schon für eine fundierte Marktanalyse, die Identifizierung der für Sie infrage kommenden Klientel sowie die Ausarbeitung repräsentativer Verkaufsunterlagen (Dokumente und Exposés). Und nach der Schaltung der ersten Anzeige werden Sie wahrscheinlich zwar einige Besucher haben, jedoch wird keiner von diesen Ihr Haus/Ihre Wohnung gleich kaufen wollen. Dafür sind die Käufer heutzutage zu vorsichtig geworden und haben außerdem eine gute Marktkenntnis dank Internet und Co. Außerdem benötigt auch immer die gesicherte Finanzierung eine gewisse Zeitspanne. Planen Sie daher lieber mittel- bis langfristig, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst verkaufen wollen: Vier bis sechs Monate sollten Sie dafür schon einkalkulieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Tipps weiterhelfen. Sollten Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie in der Region Ingolstadt / Eichstätt professionelle Hilfe benötigen, lassen Sie es mich wissen.


Ihr Gerhard Fischermeier


Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
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Donnerstag, 10. November 2022

Immobilienverkauf mit Makler

Sie haben sich entschlossen, Ihre Immobilie zu verkaufen und sind jetzt auf der Suche nach einer(m) geeignete(n) Immobilienmakler(in), der/dem Sie Ihr Haus/Ihre Wohnung/Ihr Grundstück anvertrauen? Dann lesen Sie weiter.

 

 

Sie/Er soll

  • gut zuhören und alle Ihre Fragen sehr ernst nehmen
  • den Markt sehr gut kennen
  • den Wert der Immobilie korrekt bestimmen können
  • über ein umfassendes Netzwerk verfügen
  • Sie so beraten, dass Sie alles verstehen
  • Ihnen den Stress abnehmen
  • wissen, wie die Immobilie optimal vermarktet werden kann
  • stets gläsern agieren und Sie über alle Schritte informieren
  • auf Fragen von Kaufinteressenten gut vorbereitet sein
  • mögliche Konfliktfelder im Auge behalten
  • die Rechtssicherheit in allen Phasen gewährleisten
  • nur erfolgversprechende Käufer vermitteln

 

Noch immer interessiert?

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliche Gespräch zur Verfügung und freue mich darauf.

 

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
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Mittwoch, 26. Oktober 2022

Der Immobilienmarkt im Wandel

Anfang des Jahres herrschte am Immobilienmarkt noch eine andere Situation – nämlich ein sogenannter „Verkäufermarkt“. Dies konnte man anhand folgender Gegebenheiten ableiten:

  • Steigende Immobilienpreise
  • Verkäufer konnten i. d. R. mit Gewinnen rechnen
  • Immobilienfinanzierungen waren um die 1% Darlehenszinsen zu haben.
  • Immobilien verkauften sich teilweise wie von selbst.
  • Vermarktungsdauern waren gering
  • Genügend Kaufinteressenten

Doch mittlerweile hat sich das Blatt gewendet!

  • Erhöhung der Darlehenszinsen auf aktuell rd. 3,5% bis 4%. Folglich eine deutliche Verteuerung der Annuität für Kaufwillige (weitere kurzfristige Zinsanstiege sind nicht auszuschließen!). Somit wird für Käufer, die bauen oder kaufen möchten, die Situation immer schwieriger.
  • Rechenbeispiel: Bei Kauf einer Immobilie für angenommen 500.000,00 Euro und einer benötigen Kreditsumme von angenommen 400.000,00 Euro ergibt sich bei 4% Darlehenszins und 2% Tilgung eine mtl. Annuität (Belastung) von 2.000,00 Euro. Zu Jahresbeginn sah die gleiche Rechnung noch wie folgt aus: 1% Zins und 2% Tilgung ergaben bei der gleichen Darlehenssumme eine mtl. Annuität von nur 1.000,00 Euro. Kaufwillige kommen da aufgrund der Verteuerung der Zinsen heute schnell an ihre finanziellen Grenzen und müssen den Traum von den eigenen 4 Wänden zurückstellen oder sich nach günstigeren Immobilienalternativen umsehen.
  • Des Weiteren belasten drastisch gestiegene Energiepreise und politische/weltwirtschaftliche Unsicherheiten zusätzlich.
  • Natürlich hat sich das Blatt aufgrund vorgenannter Gegebenheiten auch bei den Kapitalanlegern gewendet. Wo erst ein Faktor 25 bis 30-fache der Jahresnettomiete durchaus verkaufbar waren, akzeptieren Investoren derzeit diesen Multiplikator nicht mehr, sondern eher einen Faktor, der maximal bei 20 oder besser noch darunter liegen muss (Mieten werden aber zum Ausgleich der höheren Zinsen nicht so steigen!).
  • Vorgenannte Marktsituationen wirken sich natürlich auch auf derzeit erzielbare Kaufpreise aus, indem diese nachgeben (müssen).
  • Leider ist die gravierende Veränderung der Marktsituation noch nicht bei den meisten verkaufswilligen Eigentümern angekommen. Diese haben immer noch eine übertrieben hohe Preiserwartung, obwohl es der Markt aktuell nicht mehr hergibt.
  • Aktuell beobachte ich eine Steigerung der Anzahl der Immobilienangebote auf den gängigen Online-Immobilienmarktplätzen bei einer deutlichen Verringerung der Anfragen von Interessenten. Auch Besichtigungen werden zunehmend weniger nachgefragt.
  • Trotz dieser ganzen Umstände sind auch aktuell immer noch viele Immobilienmakler unterwegs, die Eigentümern horrende Verkaufspreise versprechen, die fernab von der Realität sind. Ist dann der Maklerauftrag erstmal „eingetütet“ zeigt sich i. d. R. sehr schnell, dass die Nachfrage und der erfolgreiche Verkauf ausbleiben, da das Preis-Leistungsverhältnis nicht mehr dem aktuellen Markt entspricht. Die Preise werden nachträglich reduziert und die Gefahr, dass die Immobilie „verbrannt“ wird, ist sehr groß. Als Folgeerscheinung kann es so weit kommen, dass die Immobilie nur noch unter Marktwert verkauft werden kann.

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Wollen Sie also Ihre Immobilie zu marktgerechten Preisen verkaufen und verzichten auf das ausrufen von Mondpreisen, sind Sie bei mir genau richtig. Ich biete Ihnen die zeitgemäße Vermarktung, die Sie und Ihre Immobilie auch verdient haben.

>>>JEDE WAHRHEIT BRAUCHT EINEN MUTIGEN, DER SIE AUSSPRICHT <<<

Kontakt:
K & F Immobilien e. K.
Inhaber: Gerhard Fischermeier
Wagnerwirtsgasse 1
85049 Ingolstadt
Tel. +49 841 93159112
info@k-und-f-immobilien.de
www.k-und-f-immobilien.de

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Dienstag, 11. Oktober 2022

Mietspiegelreform

Seit dem 01.07.2022 gilt das neue Mietspiegelreformgesetz. Jetzt müssen Städte und Gemeinden ab 50.000 Einwohnern spätestens ab 01.01.2023 einen Mietspiegel erstellen/vorlegen. Dieser gibt durchschnittliche Mieten in einer Stadt/Gemeinde an, abhängig von der Größe, Lage, Ausstattung und Alter der Wohnung. Es ist ein hilfreiches Instrument, die ortsübliche Vergleichsmiete abzubilden. Ein Mietspiegel ist wichtig, wenn der Vermieter z. B. eine Mieterhöhung plant oder einen neuen Mietvertrag abschließen möchte, wo die Mietpreisbremse gilt.

Eine Info von Ihrem regionalen Immobilienmakler für Ingolstadt
K & F Immobilien e. K.
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