Mittwoch, 5. September 2012

Was ist eigentlich ein Geh- und Fahrtrecht?

Ein Geh- und Fahrtrecht ist ein im Grundbuch des "dienenden Grundstücks" in Form einer Grunddienstbarkeit abgesichertes Recht zugunsten des "herrschenden Grundstücks". Es beinhaltet die Nutzung des belasteten Grundstücks dergestalt, dass es zu Fuß oder mit einem Fahrzeug überquert werden kann. Das Recht kann auch auf eine Person beschränkt werden.
Die Eintragung setzt eine genaue Bestimmung und Kennzeichnung der Grundstücksteile in einem Lageplan voraus, auf dem das Recht ausgeübt werden kann. Der Grundstückseigentümer, der diese Fremdnutzung dulden muss, ist auch verpflichtet, diese Grundstücksteile so zu erhalten, dass das Recht faktisch auch genutzt werden kann.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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