Die GFZ ist eine der Festsetzungen im Bebauungsplan zur
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks. Sie stellt das
Verhältnis der max. zulässigen Geschossfläche (GF) zur Grundstücksgröße dar.
Beispiel: Beträgt die Grundstücksgröße 1.000 m² und ist eine
GFZ von 0,8 angegeben kann max. eine GF von 800 m² errichtet werden.
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