Die GRZ ist eine der Festsetzungen im Bebauungsplan zur
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks. Die GRZ gibt
an, wie viel m² Grundstücksfläche eines Baugrundstücks überbaut werden darf.
Beispiel: Beträgt die Grundstücksgröße 1.000 m² und ist eine
GRZ von 0,4 angegeben kann eine Grundstückfläche von 400 m² überbaut werden.
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