Donnerstag, 20. September 2012

Was zählt zu den Grunderwerbsnebenkosten?

Beim Immobilienkauf sollten Sie bei Ihrer finanziellen Kalkulation nicht übersehen, dass Sie als Erwerber neben dem Kaufpreis i. d. R. auch zusätzliche Kaufnebenkosten zu entrichten haben. Dazu zählen z. B.
- die Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises)
- die Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5% des Kaufpreises)
- etwa anfallende Maklerkosten (0% bis zu 7,14% des Kaufpreises)

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