Montag, 24. September 2012

Was ist eigentlich eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist das heute häufigste dingliche Absicherungsmittel für Immobiliendarlehen. Ihrem Charakter nach ist sie eine Sicherungsschuld. Dabei steht als Sicherungszweck ein Darlehen im Vordergrund. Die Grundschuld muss beitragsmäßig beziffert werden. In einer Zweckbestimmungserklärung gegenüber dem Gläubiger muss der Sicherungsgeber (Eigentümer) klarstellen, welchen Sicherungszweck die Grundschuld erfüllen soll.
Die Grundschuld gewährt dem jeweiligen Gläubiger das Recht der „Befriedigung aus dem Grundstück“. Das kann geschehen z. B. durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.
Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld kann auch wiederholt für Darlehensabsicherungen verwendet werden.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

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