Was ist eigentlich eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist das heute häufigste dingliche
Absicherungsmittel für Immobiliendarlehen. Ihrem Charakter nach ist sie eine
Sicherungsschuld. Dabei steht als Sicherungszweck ein Darlehen im Vordergrund.
Die Grundschuld muss beitragsmäßig beziffert werden. In einer
Zweckbestimmungserklärung gegenüber dem Gläubiger muss der Sicherungsgeber
(Eigentümer) klarstellen, welchen Sicherungszweck die Grundschuld erfüllen
soll.
Die Grundschuld gewährt dem jeweiligen Gläubiger das Recht
der „Befriedigung aus dem Grundstück“. Das kann geschehen z. B. durch
Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.
Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld kann auch
wiederholt für Darlehensabsicherungen verwendet werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
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