Donnerstag, 6. September 2012

Einhaltung Geldwäschegesetz gilt auch für Immobilienmakler!

Verehrte Kunden. Die Vorgaben zur Prüfungspflicht nach dem Geldwäschegesetz betrifft auch uns Immobilienmakler. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn wir zukünftig Ihren Ausweis kopieren müssen. Es wird uns lt. Gesetzt auferlegt und ist keine Schikane unsererseits.

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