Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 2. November 2012
Was bedeutet die Kappungsgrenze im Mietrecht?
Im Mietrecht bezeichnet die Kappungsgrenze bei nicht
preisgebundenen Wohnungen das obere Limit, bis zu dem der Vermieter seine
bisherige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete heranführen darf. Die Kappungsgrenze
liegt derzeit bei 20%. Das bedeutet, dass jeweils in einem Zeitraum von drei
Jahren die Miete höchstens um 20% erhöht werden darf, selbst wenn dadurch der
Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete noch lange nicht erreicht werden würde.
Dienstag, 30. Oktober 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen der Region Ingolstadt - Stand 30.10.2012
Eichstätt: 0,9% (Vorjahr: 1,0%)
Neuburg a. d. Donau: 1,7% (Vorjahr: 1,9%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vorjahr: 1,7%)
Ingolstadt: 2,5% (Vorjahr: 2,6%)_____________________________________
Gesamt: 2,0% (Vorjahr: 2,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vorjahr: 1,7%)
Ingolstadt: 2,5% (Vorjahr: 2,6%)_____________________________________
Gesamt: 2,0% (Vorjahr: 2,0%)
Quelle: Arbeitsagentur Ingolstadt
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Was ist eine Indexmiete im Wohnungsmietvertrag?
Im Wohnungsmietvertrag kann vereinbart werden, dass die Höhe der Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für Lebenshaltungskosten aller deutschen Privathaushalte bestimmt wird. Läuft eine solche Vereinbarung, muss die Miete jeweils für mindestens für ein Jahr gleich bleiben. Erhöhungen der Betriebskosten und Mieterhöhungen bei Modernisierungen dürfen trotzdem vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung bei Modernisierung darf während der Indexmiete allerdings nur stattfinden, wenn die baulichen Maßnahmen aufgrund von Umständen nötig geworden sind, für die der Vermieter nichts konnte.
Will der Vermieter die Miete an den Preisindex anpassen, muss er dies durch Erlklärung in Textform dem Mieter bekannt geben. Die Erklärung muss entahlten:
- eingetretene Änderung des Preisindex
- jeweilige Miete oder
- Erhöhung in einem Geldbetrag
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung muss die erhöhte Miete gezahlt werden. Diese in § 557b BGB geregelten Maßgaben sind nicht durch Mietvertrag zum Nachteil des Mieters abänderbar.
Will der Vermieter die Miete an den Preisindex anpassen, muss er dies durch Erlklärung in Textform dem Mieter bekannt geben. Die Erklärung muss entahlten:
- eingetretene Änderung des Preisindex
- jeweilige Miete oder
- Erhöhung in einem Geldbetrag
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung muss die erhöhte Miete gezahlt werden. Diese in § 557b BGB geregelten Maßgaben sind nicht durch Mietvertrag zum Nachteil des Mieters abänderbar.
Quelle:
Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener
Verlag
Dienstag, 23. Oktober 2012
Was ist unter „HOME-STAGING“ zu verstehen?
Home-Staging ist ein Mittel im Marketing, welches das
fachmännische Verschönern, Herrichten und Ausgestalten einer Immobilie vor der
Veräußerung oder Vermietung bezeichnet. Es ist u. a. ein Möglichkeit, die
Immobilie marktfähig zu machen mit dem Ziel, kürzere Umschlagsgeschwindigkeiten
und einen höheren Erlös zu erzielen.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Was ist ein „HERRSCHENDES GRUNDSTÜCK“?
Soll zu Gunsten eines Grundstücks auf einem anderen
Grundstück eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden, kann der berechtigte
Grundstückseigentümer im Bestandsverzeichnis seines Grundstücks im Grundbuch
einen Herrschvermerk eintragen lassen. Dies hat allerdings nur eine
deklatorische Bedeutung und signalisiert Dritten gegenüber das Bestehen eines
solchen Rechts an einem anderen Grundstück. Der Rechtsanspruch zur Ausübung der
Rechte aus der Grunddienstbarkeit kann nur durch die Belastung des „dienenden Grundstücks“
in Abteilung II des Grundbuchs dinglich abgesichert werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 9. Oktober 2012
Was ist eigentlich eine Grunddienstbarkeit?
Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel
eines Rechts an einem Grundstück („dienendes Grundstück“), das dem jeweiligen
Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht. Das
Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht sein (z. B. Geh- und Fahrtrecht) oder
eine Duldungspflicht (Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines
Rechts (z. B. Betrieb eines bestimmten Gewerbes).
Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden.
Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Montag, 1. Oktober 2012
Sind Immobilienmakler wirklich schuld, wenn es zu wenig Wohnungen gibt?
Sind Immobilienmakler wirklich schuld, wenn es zu wenig Wohnungen gibt? Ich denke nein. Lesen Sie den Bericht. http://bit.ly/PFqikw
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