Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 18. Dezember 2012
Was ist ein Nießbrauch bei Wohneigentum?
Der Nießbrauch ist eine Form der Dienstbarkeit. Hier wird
ein Grundstück in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die
Belastung erfolgt, berechtigt ist, entsprechende Nutzungen (z. B.
Mietzahlungen, Nutzungsrecht) zu erhalten. Der Nießbrauch spaltet das
juristische Eigentum vom wirtschaftlichen Eigentum ab. Der Nießbrauch ist ein
nicht übertragbares und unvererbliches Recht.
Dienstag, 4. Dezember 2012
Auszug aus dem Marktbericht Herbst 2012 des IVD-Süd zur Immobilienmarktlage in Ingolstadt
"Aufgrund der anhaltenden Finanzkrise ist das Interesse an Immobilien ungebrochen hoch und die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Daraus resultiert das stark gestiegene Kaufpreisniveau in der Stadt. Angesichts niedriger Arbeitslosenzahlen und einen positiven Wanderungssaldo ist die Nachfrage nach Wohnimmobilien in Ingolstadt ungebrochen hoch bei einem geringen Angebot, die Vermarktungsdauer dementsprechend niedrig."
Auch ich war bei der Erstellung des Marktberichts mit entsprechender Lieferung von Datenmaterial beteiligt.
Freitag, 30. November 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen der Region Ingolstadt - Stand 30.11.2012
Landkreis Eichstätt: 1,1%
Landkreis Neuburg a. d. Donau - Schrobenhausen: 1,8%Landkreis Pfaffenhofen: 1,7%
Stadt Ingolstadt: 3,3%
_____________________________________
Gesamt: 2,0%
Quelle: Arbeitsagentur
Ingolstadt
Donnerstag, 29. November 2012
Was ist der Miteigentumsanteil einer Wohnung?
Nach der gesetzlichen Regelung ist jedes Wohnungs- und
Teileigentum als Sondereigentum untrennbar mit einem Miteigentumsanteil (MEA)
am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden. Ohne den zugehörigen MEA kann das
Sondereigentum weder veräußert noch belastet werden. Die Rechte am MEA
erstrecken sich auf das zugehörige Sondereigentum.
Die Festlegung der Höhe des jeweiligen MEA (100stel, 1.000stel, 10.000stel usw.) ist gesetzlich nicht geregelt. Es liegt im Ermessen desjenigen, der das Wohnungseigentum begründet. Meist erfolgt jedoch die Festlegung der Höhe der MEA im Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen.
Die besondere Bedeutung der MEA liegt darin, dass dieser Anteil gesetzlicher Maßstab der Lasten- und Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern ist.
Die Festlegung der Höhe des jeweiligen MEA (100stel, 1.000stel, 10.000stel usw.) ist gesetzlich nicht geregelt. Es liegt im Ermessen desjenigen, der das Wohnungseigentum begründet. Meist erfolgt jedoch die Festlegung der Höhe der MEA im Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen.
Die besondere Bedeutung der MEA liegt darin, dass dieser Anteil gesetzlicher Maßstab der Lasten- und Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern ist.
Quelle:
Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener
Verlag
Freitag, 9. November 2012
Was ist ein Liegenschaftszinssatz?
Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der
Verkehrswert von Immobilien im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Es
handelt sich um einen zentralen Faktor der Wertermittlung einer Immobilie im Ertragswertverfahren. Er ist nicht zu verwechseln mit einem
normalen Anlagezinssatz. Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes bestimmt sich
nach der Art und Lage der Immobilie. Der Liegenschaftszinssatz kann i. d. R. bei
den Gutachterausschüssen erfragt werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Montag, 5. November 2012
Was ist ein Leibgeding (Altenteil)?
Unter Leibgeding (auch Altenteil) versteht man
wiederkehrende, vertraglich abgesicherte Geld- oder Naturalleistungen an einem
Berechtigten. In der Regel sind diese Leistungen noch mit einem unentgeltlichen
Wohnrecht verbunden. Solche Vereinbarungen werden meistens im Zusammenhang mit
der altersbedingten Übertragung des Eigentums an einem landwirtschaftlichen Hof
getroffen. Die Absicherung des Leibgedings im Grundbuch erfolgt hinsichtlich
der laufenden Leistungen über eine Reallast und hinsichtlich des Wohnrechts
über eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 2. November 2012
Was bedeutet die Kappungsgrenze im Mietrecht?
Im Mietrecht bezeichnet die Kappungsgrenze bei nicht
preisgebundenen Wohnungen das obere Limit, bis zu dem der Vermieter seine
bisherige Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete heranführen darf. Die Kappungsgrenze
liegt derzeit bei 20%. Das bedeutet, dass jeweils in einem Zeitraum von drei
Jahren die Miete höchstens um 20% erhöht werden darf, selbst wenn dadurch der
Wert der ortsüblichen Vergleichsmiete noch lange nicht erreicht werden würde.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 30. Oktober 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen der Region Ingolstadt - Stand 30.10.2012
Eichstätt: 0,9% (Vorjahr: 1,0%)
Neuburg a. d. Donau: 1,7% (Vorjahr: 1,9%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vorjahr: 1,7%)
Ingolstadt: 2,5% (Vorjahr: 2,6%)_____________________________________
Gesamt: 2,0% (Vorjahr: 2,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vorjahr: 1,7%)
Ingolstadt: 2,5% (Vorjahr: 2,6%)_____________________________________
Gesamt: 2,0% (Vorjahr: 2,0%)
Quelle: Arbeitsagentur Ingolstadt
Donnerstag, 25. Oktober 2012
Was ist eine Indexmiete im Wohnungsmietvertrag?
Im Wohnungsmietvertrag kann vereinbart werden, dass die Höhe der Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für Lebenshaltungskosten aller deutschen Privathaushalte bestimmt wird. Läuft eine solche Vereinbarung, muss die Miete jeweils für mindestens für ein Jahr gleich bleiben. Erhöhungen der Betriebskosten und Mieterhöhungen bei Modernisierungen dürfen trotzdem vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung bei Modernisierung darf während der Indexmiete allerdings nur stattfinden, wenn die baulichen Maßnahmen aufgrund von Umständen nötig geworden sind, für die der Vermieter nichts konnte.
Will der Vermieter die Miete an den Preisindex anpassen, muss er dies durch Erlklärung in Textform dem Mieter bekannt geben. Die Erklärung muss entahlten:
- eingetretene Änderung des Preisindex
- jeweilige Miete oder
- Erhöhung in einem Geldbetrag
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung muss die erhöhte Miete gezahlt werden. Diese in § 557b BGB geregelten Maßgaben sind nicht durch Mietvertrag zum Nachteil des Mieters abänderbar.
Will der Vermieter die Miete an den Preisindex anpassen, muss er dies durch Erlklärung in Textform dem Mieter bekannt geben. Die Erklärung muss entahlten:
- eingetretene Änderung des Preisindex
- jeweilige Miete oder
- Erhöhung in einem Geldbetrag
Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung muss die erhöhte Miete gezahlt werden. Diese in § 557b BGB geregelten Maßgaben sind nicht durch Mietvertrag zum Nachteil des Mieters abänderbar.
Quelle:
Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener
Verlag
Dienstag, 23. Oktober 2012
Was ist unter „HOME-STAGING“ zu verstehen?
Home-Staging ist ein Mittel im Marketing, welches das
fachmännische Verschönern, Herrichten und Ausgestalten einer Immobilie vor der
Veräußerung oder Vermietung bezeichnet. Es ist u. a. ein Möglichkeit, die
Immobilie marktfähig zu machen mit dem Ziel, kürzere Umschlagsgeschwindigkeiten
und einen höheren Erlös zu erzielen.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Mittwoch, 17. Oktober 2012
Was ist ein „HERRSCHENDES GRUNDSTÜCK“?
Soll zu Gunsten eines Grundstücks auf einem anderen
Grundstück eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden, kann der berechtigte
Grundstückseigentümer im Bestandsverzeichnis seines Grundstücks im Grundbuch
einen Herrschvermerk eintragen lassen. Dies hat allerdings nur eine
deklatorische Bedeutung und signalisiert Dritten gegenüber das Bestehen eines
solchen Rechts an einem anderen Grundstück. Der Rechtsanspruch zur Ausübung der
Rechte aus der Grunddienstbarkeit kann nur durch die Belastung des „dienenden Grundstücks“
in Abteilung II des Grundbuchs dinglich abgesichert werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 9. Oktober 2012
Was ist eigentlich eine Grunddienstbarkeit?
Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel
eines Rechts an einem Grundstück („dienendes Grundstück“), das dem jeweiligen
Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht. Das
Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht sein (z. B. Geh- und Fahrtrecht) oder
eine Duldungspflicht (Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines
Rechts (z. B. Betrieb eines bestimmten Gewerbes).
Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden.
Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Montag, 1. Oktober 2012
Sind Immobilienmakler wirklich schuld, wenn es zu wenig Wohnungen gibt?
Sind Immobilienmakler wirklich schuld, wenn es zu wenig Wohnungen gibt? Ich denke nein. Lesen Sie den Bericht. http://bit.ly/PFqikw
Montag, 24. September 2012
Was ist eigentlich eine Grundschuld?
Die Grundschuld ist das heute häufigste dingliche
Absicherungsmittel für Immobiliendarlehen. Ihrem Charakter nach ist sie eine
Sicherungsschuld. Dabei steht als Sicherungszweck ein Darlehen im Vordergrund.
Die Grundschuld muss beitragsmäßig beziffert werden. In einer
Zweckbestimmungserklärung gegenüber dem Gläubiger muss der Sicherungsgeber
(Eigentümer) klarstellen, welchen Sicherungszweck die Grundschuld erfüllen
soll.
Die Grundschuld gewährt dem jeweiligen Gläubiger das Recht der „Befriedigung aus dem Grundstück“. Das kann geschehen z. B. durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.
Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld kann auch wiederholt für Darlehensabsicherungen verwendet werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Die Grundschuld gewährt dem jeweiligen Gläubiger das Recht der „Befriedigung aus dem Grundstück“. Das kann geschehen z. B. durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.
Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld kann auch wiederholt für Darlehensabsicherungen verwendet werden.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 20. September 2012
Was zählt zu den Grunderwerbsnebenkosten?
Beim Immobilienkauf sollten Sie bei Ihrer finanziellen Kalkulation nicht übersehen, dass Sie als Erwerber neben dem Kaufpreis i. d. R. auch zusätzliche Kaufnebenkosten zu entrichten haben. Dazu zählen z. B.
- die Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises)
- die Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5% des Kaufpreises)
- etwa anfallende Maklerkosten (0% bis zu 7,14% des Kaufpreises)
- die Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5% bis 2% des Kaufpreises)
- die Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5% des Kaufpreises)
- etwa anfallende Maklerkosten (0% bis zu 7,14% des Kaufpreises)
Montag, 17. September 2012
Was ist eigentlich eine Grundflächenzahl (GRZ)?
Die GRZ ist eine der Festsetzungen im Bebauungsplan zur
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks. Die GRZ gibt
an, wie viel m² Grundstücksfläche eines Baugrundstücks überbaut werden darf.
Beispiel: Beträgt die Grundstücksgröße 1.000 m² und ist eine
GRZ von 0,4 angegeben kann eine Grundstückfläche von 400 m² überbaut werden.
Mittwoch, 12. September 2012
Was ist eigentlich eine Geschossflächenzahl (GFZ)?
Die GFZ ist eine der Festsetzungen im Bebauungsplan zur
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung eines Baugrundstücks. Sie stellt das
Verhältnis der max. zulässigen Geschossfläche (GF) zur Grundstücksgröße dar.
Beispiel: Beträgt die Grundstücksgröße 1.000 m² und ist eine
GFZ von 0,8 angegeben kann max. eine GF von 800 m² errichtet werden.
Montag, 10. September 2012
Was ist eigentlich eine Gesamthandsgemeinschaft?
Im Gegensatz zur Bruchteilsgemeinschaft kann bei der Gesamthandsgemeinschaft kein Miteigentümer über seinen Anteil verfügen. Jedem Miteigentümer gehört das Ganze, ist aber beschränkt durch die Miteigentumsrechte des jeweils anderen. Zu den Gesamthandsgemeinschaften zählen z. B. die Erbengemeinschaften oder auch die ehelichen Gütergemeinschaften. Befinden sich Immobilien im Eigentum einer Erbengemeinschaft, kann jeder Miterbe jederzeit einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 6. September 2012
Einhaltung Geldwäschegesetz gilt auch für Immobilienmakler!
Verehrte Kunden. Die Vorgaben zur Prüfungspflicht nach dem Geldwäschegesetz betrifft auch uns Immobilienmakler. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn wir zukünftig Ihren Ausweis kopieren müssen. Es wird uns lt. Gesetzt auferlegt und ist keine Schikane unsererseits.
Mittwoch, 5. September 2012
Was ist eigentlich ein Geh- und Fahrtrecht?
Ein Geh- und Fahrtrecht ist ein im Grundbuch des "dienenden Grundstücks" in Form einer Grunddienstbarkeit abgesichertes Recht zugunsten des "herrschenden Grundstücks". Es beinhaltet die Nutzung des belasteten Grundstücks dergestalt, dass es zu Fuß oder mit einem Fahrzeug überquert werden kann. Das Recht kann auch auf eine Person beschränkt werden.
Die Eintragung setzt eine genaue Bestimmung und Kennzeichnung der Grundstücksteile in einem Lageplan voraus, auf dem das Recht ausgeübt werden kann. Der Grundstückseigentümer, der diese Fremdnutzung dulden muss, ist auch verpflichtet, diese Grundstücksteile so zu erhalten, dass das Recht faktisch auch genutzt werden kann.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Die Eintragung setzt eine genaue Bestimmung und Kennzeichnung der Grundstücksteile in einem Lageplan voraus, auf dem das Recht ausgeübt werden kann. Der Grundstückseigentümer, der diese Fremdnutzung dulden muss, ist auch verpflichtet, diese Grundstücksteile so zu erhalten, dass das Recht faktisch auch genutzt werden kann.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Freitag, 31. August 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen in der Region Ingolstadt (Stand 31.08.2012)
Eichstätt: 1,2% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 2,1% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,1% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,7% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,2% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Pfaffenhofen: 2,1% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,1% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,7% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,2% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Montag, 13. August 2012
Was bedeutet eigentlich der Begriff "FRANZÖSISCHER BALKON"?
Ein französischer Balkon ist ein Geländer vor einem bodengleichen Fenster, um einen Absturz aus der Höhe zu verhindern.(Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag)
Mittwoch, 8. August 2012
Wie funktioniert eigentlich das Ertragswertverfahren bei der Immobilienbewertung?
Die Definition des Ertragswerts lässt sich aus den
Vorschriften der ImmoWertV ableiten. Danach handelt es sich um die Summe aus
Bodenwert und Gebäudeertragswert. Das Ertragswertverfahren wird eingesetzt, um
den Verkehrswert solcher Immobilienobjekte zu ermitteln, bei denen der Ertrag
der wichtigste Wertfaktor ist (z. B. Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser,
Wohnungen).
Zunächst wird der Bodenwert unter Hinzuziehung von
Vergleichswerten oder mit Hilfe von Richtwerten ermittelt.
Daneben werden von den nachhaltig erzielbaren Roherträgen
(Nettomieten) die Bewirtschaftungskosten mit Ausnahme der Abschreibung und der
der umgelegten Betriebskosten abgezogen. Von dem so ermittelten Grundstücksreinertrag
wird der auf den Bodenwert entfallene Liegenschaftszins in Abzug gebracht und
man erhält den Gebäudereinertrag. Dieser Betrag wird unter Berücksichtigung der
Restnutzungsdauer mit einem sich aus dem Liegenschaftszinssatz ergebenden
Multiplikator kapitalisiert und man erhält den Gebäudeertragswert. Sofern z. B. ein
Reparaturstau besteht, ist er zu beziffern und vom Gebäudeertragswert
abzuziehen. Nun wird zu diesem berichtigten Gebäudeertragswert der vorher schon ermittelte Bodenwert
addiert und man erhält den Ertragswert.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Mittwoch, 1. August 2012
Was ist eigentlich ein Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht verleiht dem Berechtigten das Recht, auf
oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Dieses ist
wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. Eine Zerstörung des Gebäudes hat auf
das Erbbaurecht keinen Einfluss. Das Bauwerk ist Eigentum des
Erbbauberechtigten. Im Normalfall wird es an einem unbebauten Grundstück
begründet. Der Berechtigte wird im Erbbauvertrag zur Errichtung eines in seiner
Nutzungsart bestimmten Gebäudes verpflichtet.
Weitere Pflichten können sich beziehen auf die
Instandhaltung, Versicherung, Tragung der öffentlichen Lasten, Wiederaufbau bei
Zerstörung, Heimfallanspruch des Erbbaurechtgebers bei Vertragsverletzung,
Laufzeit, Erbbauzins, Vorrecht des Erbbauberechtigten bei Erneuerung des
Erbbaurechts nach Ablauf, eine etwaige Verpflichtung des Erbbaurechtgebers zum
Verkauf des Grundstücks an den Erbbauberechtigten usw.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 31. Juli 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen für die Region Ingolstadt Stand: Juli 2012
Eichstätt: 1,1% (Vormonat: 1,0%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Pfaffenhofen: 1,9% (Vormonat: 1,9%)
Neuburg a. d. Donau: 2,0% (Vormonat: 2,0%)
Ingolstadt: 2,6% (Vormonat: 2,6%)
_____________________________________
Gesamt: 2,1% (Vormonat: 2,1%)
Quelle: Arbeitagentur Ingolstadt
Freitag, 27. Juli 2012
Was versteht mann unter einem Energieausweis/Energiepass bei Gebäuden?
Unter einem Energieausweis/Energiepass versteht man ein auf ein Gebäude bezogenes Dokument, aus dem sich Rückschlüsse auf den Energieverbrauch bzw. die Energieeffizienz dieses Gebäudes ziehen lassen. Der Energieausweis/Energiepass schafft für Immobilienkäufer und Mieter eine Vergleichsbasis und bietet Anreize zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Kauf- und Mietinteressenten haben das Recht zur Einsichtnahme auf den Inhalt des Energiepasses/Energieausweises. D. h. Verkläufer/Vermieter müssen ein entsprechendes Dokument auf Verlangen vorlegen können.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 26. Juli 2012
Was bedeutet eigentlich der Begriff "ENDENERGIEBEDARF" bei Gebäuden?
Der Endergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik und wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet. Der Endenergiebedarf bezeichnet die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen und unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standartisierte Innentemperatur, der Wasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Ein geringerer Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz werden durch kleine Werte angezeigt. Die Maßeinheit lautet kWh/(m²·a).
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Montag, 23. Juli 2012
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf!
Eigenbedarf ist wohl der
bekannteste Kündigungsgrund. Ein Vermieter muss heutzutage ein berechtigtes
Interesse haben, um seinen Mieter eine Kündigung auszusprechen. Bei Eigenbedarf
ist ein solches Interesse gegeben. Genauer: Der Vermieter muss die Wohnung für
sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushalts (auch
nichteheliche Lebenspartner oder Hausangestellte) benötigen. Dies bedeutet,
dass der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, warum er die
Wohnung für sich bzw. seine Angehörigen nutzen will.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Samstag, 21. Juli 2012
Vorsicht vor doppelter Provisionszahlung beim Makler!
Nach § 652 BGB steht dem
Makler dann Provision zu, wenn infolge seiner Tätigkeit ein Hauptvertrag
zustande kommt. Dabei kann diese Tätigkeit sowohl im Nachweis einer
Vertragsabschlussgelegenheit, als auch in der Vertragsvermittlung bestehen.
Daraus kann sich für den Auftraggeber eine prekäre Situation ergeben. Lässt er
sich nämlich gegen Provisionsversprechen eine Kaufimmobilie von einem Makler
nachweisen und nimmt er in der Folge die Dienste eines anderen Maklers in Bezug
auf diese Immobilie ebenfalls gegen Provisionsversprechen in Anspruch, dann
erwerben beide Makler einen Provisionsanspruch, wenn es zum Vertragsabschluss
kommt. Der Kunde muss zweimal bezahlen. Beide Makler haben durch ihre jeweilige
Leistung zum Vertragsabschluss beigetragen. Nach der Rechtsprechung muss die
Maklertätigkeit nicht allein ursächlich sein. Mitursächlichkeit genügt.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 19. Juli 2012
Was bedeutet Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter?
Die
Einkunftserzielungsabsicht beim Vermieter ist die Absicht, mit der Vermietung
dauerhaft Einkünfte zu erzielen. Das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht
ist die Grundvoraussetzung dafür, dass der Vermieter die mit der Vermietung
verbundenen Aufwendungen oder auch Verluste steuerlich geltend machen kann. Bei
einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit gehen Finanzgerichte und
Finanzämter grundsätzlich ohne besondere Prüfung davon aus, dass eine
Einkunftserzielungsabsicht besteht. Problematisch wird es, wenn besondere
Umstände vorliegen, die dies infrage stellen (z. B. verbilligte Vermietung an
Angehörige).
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z,
Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag
Dienstag, 17. Juli 2012
Was sind Dienstbarkeiten im Grundbuch?
Bei Dienstbarkeiten handelt
es sich um Nutzungsrechte, die zu Gunsten eines Dritten in Abteilung II des
Grundbuches des belasteten Grundstücks als dingliche Rechte eingetragen sind.
Sie entstehen mit der Eintragung im Grundbuch. Die Eintragungen genießen öffentlichen
Glauben. Unterschieden werden drei Arten, nämlich die Grunddienstbarkeit, die
beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch.
Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.
Die Grunddienstbarkeit endet mit der Aufgabe des Nutzungsrechts, die beschränkt persönliche Dienstbarkeit und der Nießbrauch endet mit dem Tod des Berechtigten.
Dienstbarkeiten führen beim
belasteten Grundstück meist zu einer großen Beeinträchtigung des Eigentümers.
Dies wirkt sich i. d. R. auf den Marktwert der Immobilie aus.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9.
Auflage, Grabener Verlag
Donnerstag, 12. Juli 2012
Was bedeutet die Darlehensbesicherung mittels Grundschuld?
Ein langfristiges Darlehen (z. B. für Immobilienkauf) wird
in der Regel durch die Eintragung einer betragsmäßigen Grundschuld ins
Grundbuch zu Gunsten der finanzierenden Bank abgesichert. Die Grundschuld ist
abstrakt. Deshalb muss durch eine Zweckbestimmungserklärung des Schuldners
klargestellt werden, dass die Grundschuld der Sicherung dieses Darlehens und
der sich daraus ergebenden Zinsforderungen dient.
Quelle:
Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener
Verlag
Dienstag, 10. Juli 2012
Was versteht man unter den Begriffen Bodenrichtwert und Bodenrichtwertkarte?
Bodenrichtwerte sind Werte, die unter Berücksichtigung der
Entwicklungszustände aus erzielten Grundstückskaufpreisen abgeleitet werden.
Sie werden vom Gutachterausschuss für ein Gemeindegebiet / einen Stadtbezirk o.
ä. ermittelt und in der sog. Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Einem Bodenrichtwert liegt meistens eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ) zugrunde.
Einem Bodenrichtwert liegt meistens eine bestimmte bauliche Nutzungskennzahl (z. B. GFZ) zugrunde.
Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen,
9. Auflage, Grabener Verlag
Mittwoch, 4. Juli 2012
Was ist das Bieterverfahren?
Das Bieterverfahren überlässt es dem Kaufinteressenten, ein
Preisgebot über eine zu verkaufende Immobilie abzugeben. Um zu einem guten
Ergebnis zu kommen, organisiert der beauftragte Makler eine
Besichtigungsveranstaltung an einem genau festgelegten Termin, um zum gleichen
Zeitpunkt mehrere Interessenten in der Immobilie zu versammeln. Der Interessent
hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer vorher festgelegten Frist, ein
Kaufangebot beim Makler über die Immobilie abzugeben. Im Gegensatz aber zu
einer Auktion, ist der Eigentümer der Immobilie aber nicht verpflichtet, das
Höchstgebot anzunehmen.
Donnerstag, 28. Juni 2012
Was ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?
Das Wesen der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit beruht darin, dass es ein auf eine Person bezogenes Nutzungsrecht an einem Grundstück gewährt. die Absicherung erfolgt im Grundbuch in Abteilung II. Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist weder vererblich noch sonst übertragbar. Sie kann sich aber auf mehrere Personen beziehen. So kann z. B. ein Wohnungsrecht für Ehegatten bestellt werden.
Donnerstag, 21. Juni 2012
Was ist eine Belastungsvollmacht?
Um die Durchführung von Immobilienkaufverträgen zu
erleichtern, wird häufig in der notariellen Urkunde dem Käufer vom Verkäufer
die Vollmacht eingeräumt, dass das zu kaufende Objekt schon vor
Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zwecks Kaufpreisfinanzierung vom
Käufer belastet werden kann. Ohne diese Vollmacht wäre die Belastung des
Kaufobjektes im Vorfeld durch den Käufer nicht möglich und somit wäre die
Besicherung des Darlehens für die meisten Käufer schwierig, da in der Regel das
zu kaufende Objekt als Besicherung für die finanzierende Bank dient. Die zu
finanzierende Bank wird unwiderruflich verpflichtet, die Darlehensmittel NUR an
den Verkäufer auszuzahlen.
Mittwoch, 20. Juni 2012
Was ist ein Bebauungsplan?
Durch einen Bebauungsplan werden Baurechte für Grundstücke geschaffen, die in dessen Geltungsbereich liegen. Der Umfang des Baurechts richtet sich nach dem Inhalt des Bebauungsplans (z. B. qualifizierter Bpl. oder einfacher Bpl.).
Quelle: Immobilienfachwissen von A-Z, Grabener Verlag
Quelle: Immobilienfachwissen von A-Z, Grabener Verlag
Mittwoch, 13. Juni 2012
Was versteht man unter Bauzeitzinsen?
Bauzeitzinsen sind Schuldzinsen, die bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit der Finanzierung vor der Bezugsfertigkeit des Objektes anfallen.
Dienstag, 12. Juni 2012
Was ist der Unterschied zwischen einer Baugrenze und einer Baulinie?
Die Baugrenze ist eine Festsetzung im Bebauungsplan. Ein neu zu errichtendes Gebäude darf die Baugrenze nicht überschreiten.
Eine Baulinie ist die im Bebauungsplan festgesetzte Linie, an die gebaut werden muss.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Eine Baulinie ist die im Bebauungsplan festgesetzte Linie, an die gebaut werden muss.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Montag, 11. Juni 2012
Was ist ein Bauerwartungsland?
Unter Bauerwartungsland versteht man Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit erwarten lassen. Indizien können sein eine Darstellung des Gebietes als Baufläche in einem Flächenutzungsplan, ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder die allgemeine städtebauliche Entwicklung des betroffenen Gemeindegebietes.
Ein Restrisiko der Einschätzung bleibt aber bestehen, da die Gemeindepolitik nicht immer mit der wünschenswerten Deutlichkeit vorhersehbar ist. Für Bauerwartungsland wird ein spekulativer Preis bezahlt, der die Entwicklungsnähe dieses Gebietes in Richtung Bauland zum Ausdruck bringt.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Ein Restrisiko der Einschätzung bleibt aber bestehen, da die Gemeindepolitik nicht immer mit der wünschenswerten Deutlichkeit vorhersehbar ist. Für Bauerwartungsland wird ein spekulativer Preis bezahlt, der die Entwicklungsnähe dieses Gebietes in Richtung Bauland zum Ausdruck bringt.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Montag, 4. Juni 2012
Was ist eine Auflassungsvormerkung?
Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Grundstückserwerbers auf Übertragung des Eigentums am Grundstück. Sie ist üblich, da sich die Auflassung (Eigentumsumschreibung) nicht unmittelbar nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages vollziehen lässt. Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung wieder gelöscht.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Donnerstag, 31. Mai 2012
Aktuelle Arbeitslosenzahlen für Mai in der Region Ingolstadt
Die Gesamtquote der Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt liegt im Mai 2012 bei 2,2 %.
Hier die Quoten der einzelnen Landkreise im Detail:
Ingolstadt: 2,8 %
Eichstätt: 1,0 %
Pfaffenhofen: 1,9 %
Neuburg-Schrobenhausen: 2,0 %
Quelle: Agentur für Arbeit
Ingolstadt: 2,8 %
Eichstätt: 1,0 %
Pfaffenhofen: 1,9 %
Neuburg-Schrobenhausen: 2,0 %
Quelle: Agentur für Arbeit
Abrechnungsfrist Betriebskosten
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlegt Vermietern die Pflicht auf, innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes über die Neben- bzw. Betriebskosten einer Mietwohnung abzurechnen. Die Abrechnung muss innerhalb dieser Zeit beim Mieter eintreffen.
Beispiel: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2011- Abrechnung muss somit bis spätestens 31.12.2012 beim Mieter eingegangen sein.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Beispiel: Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr 2011- Abrechnung muss somit bis spätestens 31.12.2012 beim Mieter eingegangen sein.
Quelle: Immobilienfachwissen von A - Z (Grabener Verlag)
Mittwoch, 30. Mai 2012
INDEXMIETE - Mit dieser Formel können Sie rechnen!
Um wie viel sich Ihre Miete bei einer Indexmietvereinbarung erhöht, hängt davon ab, um welchen Prozentsatz sich der Index seit Mietvertragsabschluss bzw. seit Ihrer letzten Mieterhöhung erhöht hat. Dann können Sie Ihre Miete exakt um diesen Prozentsatz erhöhen.
Um wie viel der Index jeweils gestiegen ist, berechnen Sie einfach so:
Das schreibt Ihnen § 557 b Abs. 1 BGB als neutralen Wertmesser für Ihre Indexmiete vor. Der entspricht dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden seit dem 01.01.2003 nur noch berechneten "Verbraucherpreisindex für Deutschland".
Natürlich müssen Sie u. a. auch bedenken, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate liegen müssen.
Die aktuellen Indexzahlen bis April 2012 finden Sie hier: http://www.meineimmobilie.de/files//Verbraucherpreisindex_aktuell.pdf
Quelle: http://www.meineimmobilie.de/ecms.php?page=tool&pv[xc__label]=indexmiete_verbraucherpreisindex_30052012
Um wie viel der Index jeweils gestiegen ist, berechnen Sie einfach so:
Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 = prozentuale Steigerung.Was Sie wissen müssen: Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 dürfen Sie als Wohnungsvermieter in Ihren Mietverträgen nur noch den "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland" vereinbaren.
Das schreibt Ihnen § 557 b Abs. 1 BGB als neutralen Wertmesser für Ihre Indexmiete vor. Der entspricht dem vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden seit dem 01.01.2003 nur noch berechneten "Verbraucherpreisindex für Deutschland".
Natürlich müssen Sie u. a. auch bedenken, dass seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate liegen müssen.
Die aktuellen Indexzahlen bis April 2012 finden Sie hier: http://www.meineimmobilie.de/files//Verbraucherpreisindex_aktuell.pdf
Quelle: http://www.meineimmobilie.de/ecms.php?page=tool&pv[xc__label]=indexmiete_verbraucherpreisindex_30052012
Donnerstag, 24. Mai 2012
Eigentumswohnungen: Was ist eine Teilungserklärung?
Ein Grundstückseigentümer kann gemäß § 8 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz
(WEG) sein Alleineigentum an einem Grundstück in der Weise in
Miteigentumsanteile aufteilen, dass jeder Miteigentumsanteil am Grundstück mit
dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht
zu Wohnzwecken bestimmten Räumen (Teileigentum) in einem bereits bestehenden
oder erst noch zu errichtenden Gebäude verbunden wird. Die
Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich
abgeschlossen sein (§ 8 Abs. 2 WEG).
In der Teilungserklärung, die gegenüber dem Grundbuch
abzugeben ist, erfolgt die gegenständliche und räumliche Abgrenzung und
Zuordnung der Grundstücks- und Gebäudeteile zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum,
sowie die Festlegung der Höhe der Miteigentumsanteile und die Abgrenzung und
Zuordnung von Sondernutzungsrechten. Man spricht in diesem Fall von der
Begründung des Wohneigentums durch die Teilungserklärung. Eine Teilungserklärung
kann später nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden. Änderungen
bedürfen der Eintragung im Grundbuch.
Mittwoch, 2. Mai 2012
Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt erneut gesunken. Hier die aktuellen Zahlen Stand: April 2012
Hier die Quoten der einzelnen
Landkreise im Detail:
Ingolstadt: 2,9 %
Eichstätt: 1,0 %
Pfaffenhofen: 2,0 %
Neuburg-Schrobenhausen: 2,2 %
Quelle: Agentur für Arbeit
Ingolstadt: 2,9 %
Eichstätt: 1,0 %
Pfaffenhofen: 2,0 %
Neuburg-Schrobenhausen: 2,2 %
Quelle: Agentur für Arbeit
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